Fußball WM 2006 - Markenschutz abgelehnt

Der Bundesgerichtshof lehnte den Markenschutz für den Begriff “Fußball WM 2006″ am Donnerstag den 25.4.2006 ab. Diesen hatte die FIFA für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen eintragen lassen. Dagegen hatte unter anderem auch der Süßwarenhersteller Ferrero geklagt. Unternehmen dürfen nun frei mit dem noch bevorstehenden Ereignis werben.

Begründet wurde dies vom Karlsruher Gericht damit, daß “Fußball WM 2006″ eine sprachübliche Bezeichnung für die bevorstehende Fußball Weltmeisterschaft ist, welche von der Allgemeinheit als beschreibende Angabe für das Sportereignis selbst aufgefasst wird. Damit sei der Begriff nicht geeignet, Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen. Die ist im Markenrecht Voraussetzung für die Schutzfähigkeit einer Marke.

Eine sehr kluge Entscheidung meiner Meinung nach. WM ist schon immer ein geläufiger Begriff für Weltmeisterschaften gewesen und eine Fußball WM ist eben eine Fußballweltmeisterschaft. Und 2006 bedeutet, daß es die Weltmeisterschaft im Jahr 2006 ist. :-) Ein sehr allgemeiner Begriff, der nun wirklich nicht als Marke schutzfähig sein sollte wie ich finde…

Aber es soll auch Firmen geben, die sich einzelne Buchstaben oder Farben schützen lassen… (ohne Worte)




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